Anerkennung der Urheberschaft am Werk
Ein Schriftsteller hat das Recht, als Urheber seines Buches anerkannt zu sein (§ 13 UrhG zum UrhG: https://riegger.de/urheberrecht/). Gleiches gilt für die Urheber anderer Werke, z.B. von Filmen, Bauwerken oder musikalischen Kompositionen. In dem vom BGH entschiedenen Fall klagt der Autor eines Buches, das im Selbstverlag des Klägers erschienen ist, gegen eine Person, mit der …