Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe bei „Wayback-Machine“
Wer wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt wird, hat die Möglichkeit, durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Angelegenheit kostengünstig aus der Welt zu schaffen (s. hier: Wettbewerbsrecht). Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungspflicht droht allerdings eine Vertragsstrafe. Deshalb stellt sich die Frage: Was muss der Abgemahnte tun, um seiner Unterlassungspflicht zu genügen? Geht es z.B. um die …
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