Keine Urheberrechtsverletzung bei Parodie

24.03.2022 Urheberrecht: Keine Urheberrechtsverletzung bei Parodie eines Kunstwerks

Vom Künstler James Rizzi stammt das bekannte Bild „Summer in the city“, das eine verfremdete Stadtlandschaft mit bunten Hochhäusern und menschlichen Gesichtszügen sowie eine Kette von Menschen im Vordergrund zeigt, die sich wechselseitig anschauen, umarmen oder küssen.  Dieses Bild diente einem bekannten deutschen Komiker und Maler als Vorlage, der ein ähnliches Werk erstellt und vermarktet hat, in dem anstelle der Menschen im Vordergrund „Ottifanten“ zu sehen sind und die menschlichen Gesichtszüge der Gebäude verfremdet werden, etwa durch „Rüssel“ anstelle der Nasen. Die Inhaberin der exklusiven Nutzungsrechte am Original-Werk nahm den Komiker auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch.

Das Oberlandesgericht Hamburg wies die Klage in zweiter Instanz ab (Urt. v. 10.6.21 Az. 5 U 80/20). Zwar seien die prägenden Bildelemente des Originalwerks im angegriffenen Bild in erheblichem Umfang übernommen worden. Insofern stelle das angegriffene Werk nicht schon wegen des äußeren Abstands zum Originalwerk ein selbständiges Werk gem. § 24 UrhG dar. Das OLG bejaht jedoch einen hinreichenden inneren Abstand, weil es eine Parodie zum Originalwerk darstelle. Eine Parodie erinnert an ein bestehendes Werk, weist ihm gegenüber aber wahrnehmbare Unterschiede auf, die darauf abzielen, mit den Mitteln des Humors oder der Verspottung eine andere Sichtweise des Originalwerks zu bewirken. Diese Voraussetzungen seien vorliegend erfüllt. Das OLG weist auf die verfremdenden Effekte der „Ottifanten“ und „Rüssel“ hin und führt aus, dass diese Elemente eine „Verballhornung“ menschlichen Stadtlebens bewirkten das angegriffene Werk damit eine parodistische Auseinandersetzung mit dem Originalwerk darstelle.

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