Bundesrat stoppt Hinweisgeberschutzgesetz

Der Bundesrat hat am Freitag seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz verweigert. Grund für die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes sind die umstrittenen Bestimmungen zu den Meldemöglichkeiten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG). Zum weiteren Procedere: Entweder Anrufung des Vermittlungsausschusses oder Neu-Einbringung des Gesetzes in einer nicht zustimmungspflichtigen Form, was nach Lage der Dinge die Streichung der Meldevorschriften voraussetzt

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