ChatGPT: Verletzung von Urheberrechten?

ChatGPT („Generative Pre-trained Transformer“) ist eine KI-gestützte Software, die auf entsprechende Nutzer-Anfragen Texte generiert. Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus und ist kostenlos (https://chat.openai.com/auth/login).  

Für den Anwender stellt sich die Frage, ob die generierten Texte frei genutzt werden können oder ob etwa fremde Urheberrechte verletzt werden, wenn der Text z.B. auf der eigenen Website im Internet veröffentlicht wird.

Sind die von ChatGPT generierten Texte urheberrechtlich geschützt?

Für Deutschland (nach deutschem Recht) lässt sich sagen: Grundsätzlich nein. Nach § 2 Absatz 2 UrhG können urheberrechtlich geschützte Werke, worunter auch Sprachwerke wie Texte fallen, nur Produkt einer persönlichen geistigen Schöpfung sein (Urheberrecht). Texte, die von einer KI-gestützten Software generiert werden, sind weder „persönlich“ (dh. von Menschen gemacht) noch stellen sie eine „geistige Schöpfung“ dar (im Gegensatz zu bloß handwerklichem Tun bzw. automatisierten Abläufen).

Es sind aber theoretisch Ausnahmen vom Grundsatz denkbar. Dann nämlich, wenn im generierten Text Fragmente jener Texte auftauchen, mit denen ChatGPT trainiert wurde. Solche Textfragmente können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie einen gewissen Umfang haben und ihrerseits eine eigenpersönliche Schöpfung darstellen. Inhaber des Urheberrechts wäre dann aber nicht ChatGPT bzw. OpenAI, sondern die Person, die das betreffende Textfragment ursprünglich erstellt hat. In diesem Fall könnte die Nutzung des von ChatGPT generierten Textes eine Urheberverletzung darstellen, wenn also z.B. der Nutzer diesen Text auf seiner Website im Internet veröffentlicht. Ob ein derartiges Risiko durch ChatGPT besteht oder ob eingebaute Sicherungsmechanismen in ChatGPT wirksam gegen solche ungewollten Plagiate schützen, entzieht sich der Kenntnis des Verfassers. Man wird dazu aber sicherlich in Zukunft Näheres erfahren.

Kann ich dann die von ChatGPT generierten Texte bedenkenlos nutzen?

Auch wenn kein Urheberrecht an den Texten besteht, lautet die Antwort: nein. Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Weiterverwendung sind die Nutzungsbedingungen von OpenAI (https://openai.com/terms/). Im Zweifel sollte Rechtsrat eingeholt werden.

Wie sieht es mit meinen urhebergeschützten Texten aus, die zum Trainieren von ChatGPT verwendet wurden bzw. werden?

Hier gilt § 44b UrhG („Text und Data Mining“). Text und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten urheberrechtlich geschützten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. Zulässig sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining, also z.B. von Texten auf einer Website im Internet. Eine Ausnahme gilt, wenn der Urheber sich die Nutzung vorbehalten hat, wobei dies in maschinenlesbarer Form erfolgen muss (nicht geeignet: Papierausdruck, PDF).

Disclaimer: Die Ausführungen geben die Meinung des Autors wieder und stellen keine Rechtsberatung dar.

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