Medienrecht: Was tun bei YouTube-Demonetarisierung?

Werbeeinnahmen sind die Haupteinnahmequelle von YouTube. Der Zusammenhang ist klar: Je stärker ein YouTube-Video das Zuschauerinteresse weckt, desto höher sind die Werbeeinnahmen des Unternehmens. Allerdings sind nicht alle YouTube-Videos für Werbung freigeschaltet. Die Entscheidung liegt beim Urheber des Videos, von YouTube „Creator“ genannt. Der Creator kann für die Werbefreischaltung seiner Videos optieren, indem er die Funktion „Monetarisierung“ aktiviert. Ist die Funktion aktiviert, schaltet YouTube dem Video Werbeclips voran bzw. bettet solche in das Video ein. Der Creator partizipiert an den Werbeeinnahmen, die YouTube mit seinen Videos erzielt. Voraussetzung ist die Aufnahme des Creators in das YouTube-Partnerprogramm (https://www.youtube.com/intl/ALL_de/howyoutubeworks/product-features/monetization/#advertising).

Für die Aufnahme qualifiziert sich, wer neben bestimmten formalen Voraussetzungen die inhaltsbezogenen Kriterien der Monetarisierungsrichtlinie von YouTube erfüllt (https://support.google.com/youtube/answer/1311392). Diese Voraussetzungen werden bei der Anmeldung zum YouTube-Partnerprogramm geprüft. Immer wieder kommt es vor, dass Kanalinhabern unter Hinweis auf Verstöße gegen die Richtlinien die Aufnahme in das Partnerprogramm verweigert oder ihnen nachträglich der Partnerstatus entzogen wird (z.B. bei kritischen Beiträgen zu COVID-19: https://meedia.de/2021/07/30/gericht-hat-entschieden-youtube-muss-demonetarisierung-von-gunnar-kaiser-aufschlusseln/ – hier die Richtlinie: https://support.google.com/youtube/answer/9891785).

Welche Ansprüche stehen den betroffenen Kanalinhabern in diesen Fällen zu? YouTube ist verpflichtet, die Gründe seiner Entscheidung detailliert mitzuteilen. Der Creator hat die Möglichkeit, seine Inhalte nachzubessern und sich innerhalb von 30 Tagen erneut für die Aufnahme in das Partnerprogramm zu bewerben. Wer mit der Entscheidung von YouTube nicht einverstanden ist, dem steht auch der Weg zu den Gerichten offen – sogar per Einstweiliger Verfügung, mit der innerhalb weniger Tage der Zugang zur Monetarisierung wieder hergestellt werden kann. Wer hier aber nur damit argumentiert, dass YouTube die Richtlinie falsch angewendet hat, ist mit seinem Latein schnell am Ende. Die Richtlinien sind naturgemäß schwammig formuliert, so dass greifbare Argumente für eine Fehlentscheidung von YouTube nur selten mit Aussicht auf Erfolg vor Gericht formuliert werden können. Ein neuartiger Ansatz besteht darin, auf die Marktmacht des Social-Media-Anbieters hinzuweisen. Marktbeherrschende Unternehmen dürfen andere Unternehmen nicht unbillig behindern oder unsachgemäß diskriminieren. Wenn z.B. der Nachweis gelingt, dass andere Kanalinhaber mit ähnlich kritischer COVID-Berichterstattung auf der Plattform geduldet werden, eröffnen sich eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten, die geeignet sind, das Unternehmen unter Druck zu setzen.

Praxistipp: In den Auseinandersetzungen mit den großen Social-Media-Plattformen sollten immer auch kartellrechtliche Ansprüche geprüft werden.

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