Zustellung einer Einstweiligen Verfügung wegen Kommentar-Löschung
Wird auf einer Social Media-Plattform ein Kommentar oder gleich der ganze Account gelöscht, begründen Facebook, Twitter u. Co dies gerne lapidar mit dem angeblichen „Verstoß gegen Gemeinschaftsstandards“. Dagegen kann sich der Betroffene häufig mit Erfolg zur Wehr setzen. Erwirkt er eine Einstweilige Verfügung, stellt sich die Frage: An wen soll diese zugestellt werden (dazu hier: …
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