Image-Werbung mit einem fremden Namen
Das OLG Hamm hatte der Unterlassungsklage eines Unternehmens stattgegeben, dessen Learjet mit Halter-Kennzeichnung ohne Einwilligung als Hintergrund-Foto für die Werbeanzeige eines Autoherstellers benutzt worden war, um dem Foto den „Eindruck von Exklusivität“ zu verleihen (die Entscheidung wurde hier besprochen: Image-Werbung mit dem „guten Namen“ ohne Einwilligung des Namensträgers). Auf die Revision des Beklagten hebt der …