Gesetz gegen „digitale Gewalt“ aus Praktikersicht
Am 12. April hat das Bundesjustizministerium die Eckpunkte des geplanten „Gesetzes gegen digitale Gewalt“ vorgestellt (https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Digitale_Gewalt.html). Im Wesentlichen ist geplant: Ein Auskunftsanspruch von Personen, deren Rechte im Internet verletzt werden, gegen die Betreiber von sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten auf Herausgabe der IP-Adresse des Rechtsverletzers. Ein Anspruch des Verletzten gegen den Internet-Dienstleister auf Auskunft, wem die …
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