BGH zur Werbung mit „Klimaneutral“
Ein Wettbewerbsverband klagt gegen einen Süßigkeiten-Hersteller wegen Angaben auf der Produktverpackung zur Klimaneutralität („Seit 2021 produziert …alle Produkte klimaneutral“ sowie „Klimaneutral … Produkt“). Der Kläger beanstandet das als irreführend, weil nicht ausreichend deutlich auf den Umstand hingewiesen werde, dass die beworbene „Klimaneutralität“ nicht durch CO2-Vermeidung, sondern nur in Form von Ausgleichsmaßnahmen bewirkt werde. Das OLG …