Veröffentlichung von Tagebucheinträgen in der Presse
In dem mit Spannung erwarteten Urteil vom 16.5.2023 äußert sich der BGH zur Veröffentlichung von Tagebuch-Auszügen in der Presse. Das Tagebuch war in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der „Cum-ex“-Affäre beschlagnahmt und sein Inhalt widerrechtlich an die Presse durchgestochen worden. In den veröffentlichten Auszügen wird u.a. über Treffen des Autors, des Aufsichtsratsvorsitzenden einer Bank, …
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