Preisangabe: Flaschenpfand gesondert ausweisen
Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren anbietet oder diese unter Angabe des Preises bewirbt, muss den Gesamtpreis angeben (§ 3 Abs. 3 PAngV Wettbewerbsrecht: Leistungen). Der Gesamtpreis ist der Preis, der einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile für eine Ware zu zahlen ist (§ 2 Nr. 3 PAngV). Es stellt sich die Frage, ob ein Flaschenpfand als …