Überschrift „Ehe-Tragödie“
Ob eine Aussage in der Presse gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verstößt, hängt davon ab, ob im Ergebnis einer Güterabwägung die Rechte des Betroffenen z.B. auf Anerkennung seiner Privatsphäre gegenüber dem Veröffentlichungsinteresse der Presse und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen. Voraussetzung dafür ist, dass der Sinngehalt der beanstandeten Aussage korrekt ermittelt wird. Dies bereitet …