Anmerkungen zur „Compact“-Entscheidung
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage der Compact-Magazin GmbH gegen das vereinsrechtliche Verbot der Bundesinnenministerin wiederhergestellt. Die Pressemitteilung des Gerichts gibt Anlass zu folgenden Anmerkungen (https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39): Das Gericht hat keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin. Das ist formal-juristisch korrekt, weil § …