Durchgestochene Tagebucheinträge in der Presse
Im Mai 2023 äußerte sich der BGH zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Tagebuch-Auszügen in der Presse (hier: Veröffentlichung von Tagebucheinträgen in der Presse). Das Tagebuch war in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der „Cum-ex“-Affäre beschlagnahmt und sein Inhalt widerrechtlich an die Presse durchgestochen worden. In den veröffentlichten Auszügen wird u.a. über Treffen des Autors, …