Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich?
Der Beklagte bietet Waren auf Amazon an. Der Kläger, ein Wettbewerbsverband von Online-Händlern, mahnte den Beklagten im Juli 2020 ab, woraufhin der Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab. Im März 2021 forderte der Kläger den Beklagten wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR auf. Das Berufungsgericht weist die Klage …