Werbung mit der Angabe „Klimaneutral“
In zwei Urteilen äußert sich das OLG Düsseldorf zu den Voraussetzungen, unter den mit der Angabe „Klimaneutral“ für konkrete Produkte geworben werden darf („Klimaneutral“ für Unternehmen s. hier: Wettbewerbsrecht: Gefahr einer Abmahnung – Werbung mit der Angabe „Klimaneutral“). Der Begriff „klimaneutral“ werde im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO2-Emissionen verstanden, wobei dem Verbraucher „bekannt sei, …