Medienrecht: Namensrecht, Zitate in der Werbung
Ein Arzt äußert sich auf einer Pressekonferenz zum Reizdarmsyndrom. Der Hersteller eines probiotischen Produkts greift diese Aussagen im Rahmen einer Werbeanzeige auf, in der der Arzt ohne seine Zustimmung namentlich erwähnt wird. Die Klage des Arztes auf Unterlassung und Schadensersatz bleibt in erster und zweiter Instanz ohne Erfolg. Die Revision weist der BGH ab (Urt. …