Leben um zu arbeiten oder Arbeiten um zu leben?
Der Beklagte ist Wirtschaftspädagoge und Lehrer an einer berufsbildenden Schule. Er erstellte ein animiertes Video mit dem Titel „Der weise Fischer/Anekdote zur Arbeitsmoral/Böll“ und veröffentlichte dieses auf Youtube. Die Klägerin ist ein Verlag. Sie publiziert die Werke des Schriftstellers Heinrich Böll, u.a. dessen Geschichte „Anekdote zur Senkung der Arbeitsmoral“. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf …