Warnhinweise auf Zigarettenpackungen
Jeder kennt die eindrücklichen Hinweise und Bilder auf Zigarettenpackungen, die vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens warnen („Rauchen ist tödlich“). Die Verpflichtung zum Aufdruck beruht auf den Vorschriften der §§ 11 ff TabakerzV, die in Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/40 erlassen wurden. Im Streitfall geht es um den Verkauf von Zigarettenverpackungen, die aus Diebstahls- und Jugendschutzgründen über …