Wettbewerbsrecht: Gefahr einer Abmahnung – Werbung mit der Angabe „Klimaneutral“
Das Klimathema bestimmt zunehmend den Lebensalltag der Menschen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Unternehmen sich und ihre Produkte gerne mit dem Attribut „Klimaneutral“ bewerben. Viele Menschen verbinden damit ein positives Image, weshalb die Gefahr möglicher Irreführung durch Verwendung dieser werbewirksamen Angabe hoch ist („Greenwashing“). Entsprechend hoch ist die Gefahr einer Abmahnung bei werblicher Verwendung …
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